Infos zum Gerüstbau und Gerüstklassen

Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten

Gefahr
Bei Arbeiten auf geneigten Dachflächen sind Dachfanggerüste erforderlich.
Ihr Fehlen führt häufig zu sehr schweren oder sogar tödlichen Unfällen.
  
Wenn aus arbeitstechnischen Gründen bei Dacharbeiten kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen statt dessen Dachfanggerüste  angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.

Dieses gilt für:

- Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern mit mehr als 20° bis
60° Neigung, wenn die Absturzkante (Traufe) mehr als 3,00 m beträgt.

- Der max. Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und
Gerüstbelag darf 1,50 m nicht überschreiten; Mindestbelagbreite 0,60 m.

- Schutzwände von Dachfanggerüsten  aus tragfähigen Netzen oder
Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen.

- Anseilschutz nur verwenden, wenn
   -- Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und
   -- Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste) unzweckmäßig sind. 

- Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen,
daß die Sicherheitsgeschirre benutzt werden.

Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60° 

- Für Arbeiten auf mehr als 45o geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen,
z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern, Lattungen

- Bei hohen Dächern mit Höhenunterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Schutzwände
auf der Dachfläche angeordnet werden. 

Gerüstklassen nach DIN EN 12811-1:2004-03 und DIN EN 12810-1:2004-03
In Bezug auf die neuen Gerüstklassen in Verbindung mit Ausschreibungstexten ergeben sich im­mer wieder Fragen hinsichtlich der Bedeutung und korrekten Bezeichnung. Die Vielzahl von Ab­kürzungen können schon etwas verwirren, daher haben wir für Sie eine Übersicht zusammenge­stellt, die Sie als Gedächtnisstütze nutzen können, ohne ständig die ganzen Normen durchblättern zu müssen.
 
Bezeichnung eines Gerüstsystems nach EN 12810-1 (Beispiel):

Gerüst EN 12810 – 4 D – SW09/250 – H2 – B - LS

Gerüst EN 12810            Rahmengerüst (Systemgerüst) nach DIN EN 12810-1

GG4 (alt)                      Lastklasse 4 (siehe Tabelle 3 DIN EN 12811-1)

(heute Lastenklasse + Weitenklasse getrennt)

D                                 Fallversuche auf Belagfläche

                                   (D = mit Fallversuch bemessen, N = ohne Fallversuch)

W09/250                       Breitenklasse (siehe Tabelle 1 DIN EN 12811-1)

                                    hier zw. 0,90 m und 1,20 m/Feldlänge 2,50 m

H2                                Klasse der Durchgangshöhe (siehe Tabelle 2 DIN EN 12811-1)

                                    (in Deutschland kommt im Regelfall nur H1 zur Anwendung)

B                                  mit Bekleidung

                                    (A = ohne Bekleidung, B = mit Bekleidung)

LS                                mit Leitergang und Treppe

                                    (LA = Leiter, ST = Treppe, LS  = mit beiden)

Das Beispiel beschreibt ein Gerüst der Lastklasse 4, mit einer Systembreite von mindestens 0,9 m und weniger als 1,2 m, einer Feldlänge von 2,5 m und einer Durchgangshöhe zwischen Gerüst­lage und Querriegel oder Gerüsthalter á1,90 m sowie mit Bekleidung und mit Zugang über Leitern und Treppe.

Bild 1:
Lichte Höhen und Breiten der Gerüstlagen w = Breite der Gerüstlage

c =             lichter Abstand zwischen den Ständern,
                  c á 600 mm

b =             freie Durchgangsbreite

                  b max. {500 mm; c - 250 mm}

p =             lichte Breite im Kopfbereich

                  p max. {300mm; c - 450 mm}

h1a, h1b = lichte Höhe zwischen den
                  Gerüstlagen und Querriegeln bzw. Gerüsthaltern

h2 =           lichte Schulterhöhe

h3 =           lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen

                  h3 à1,90 m

Aus Gerüstgruppen werden Breiten- und Lastklassen

Damit unterschiedliche Arbeitsvorgänge berücksichtigt werden können, wurden in der DIN EN 12811-1 sieben Breitenklassen und sechs Lastklassen für Gerüstlagen festgelegt. Entsprechend den Tabellen 1, 2 und 3 dieser Norm werden die Arbeitsgerüste nun in Breiten-, Hö­hen- und Last­klassen und nicht mehr in Gerüstgruppen eingeteilt. Hinzugekommen ist auch eine Klas­sifizierung für Treppen (vgl. Tabelle 4).

Aus den alten Gerüstgruppen 1- 6 der DIN 4420 – 1:1990-12 wurden die neuen Lastklassen 1 – 6 (vgl. Tabelle 3) und Breitenklassen (vgl. Tabelle 1). Wo­bei es nun anstelle der bisherigen drei Breiten 0,50 – 0,60 – 0,90 m insgesamt 7 Breitenklassen zwi­schen 0,60 und 2,40 m gibt, die theoretisch alle mit den jeweiligen Lastklas­sen kombiniert werden könnten. Die Breite 0,50 m ist in der neuen Klassifi­zierung nicht mehr enthalten.

Für die Praxis hat sich jedoch hierdurch nicht viel geän­dert, da in Deutschland im Bereich der Fassa­dengerüste hauptsächlich das 70er Gerüst und das Metergerüst zum Einsatz kommen.

Die ehemalige Gerüstgruppe 3 entspricht nun der Lastklasse 3 und der Breitenklasse W 06 (das 70er Gerüst) und die Gerüstgruppe 4 der Lastklasse 4 und Breitenklasse W 09 (das Metergerüst). Dies sind auch bereits die gängigsten und branchenüblichsten Kombinationen in Deutschland.

Mit den Breitenklassen W 06 und W 09 sowie den Lastklassen 2 bis 6 wird der Bedarf an Arbeits- und Schutzgerüsten zu ca. 90 % gedeckt.

Die Höhenklasse hat für uns keine besondere Bedeutung, da in Deutschland bei der Verwendung der üblichen Systemgerüste im Regelfall ohnehin nur die Höhenklasse H1 zur Anwendung kommt.

Für die Zulassung von Systemgerüsten als Fassadengerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 wird zu­dem eine Systembreite SW 09 gefordert. Die Systembreite SW ist entsprechend DIN EN 12810-1 der lichte Abstand „c“ (vgl. Bild 1) zwischen den Ständern. Damit werden die eingangs beschrie­benen theoretischen Kombinationsmöglichkeiten eingeschränkt.

Hin und wieder tauchen in den Ausschreibungstexten Gerüstaufstiege als Treppen der Klasse A oder B auf
(vgl. Tabelle 4). Welcher Treppen­klasse Ihr jeweiliges Material entspricht, erfragen Sie bitten bei Ihrem Hersteller, so dass Sie hier­bei künftig auch nicht mehr auf dem „falschen Fuß“ erwischt werden können.

Breitenklasse und Lastklasse für Gerüstlagen müssen der Art der auszuführenden Arbeit entsprechen.

Auch, wenn es nicht mehr eindeutig geregelt scheint, so sind die Gerüstklassen nach wie vor mit der Nutzung verknüpft. Ein Arbeitsgerüst der Last­klasse 3 und Breitenklasse W06 wird immer noch für Ar­beiten eingesetzt, bei denen kleinere Mengen Material und/oder Bauteile gelagert wer­den können.

Zulässige Arbeiten können z. B. sein:

·         Putz- und Stuckarbeiten,

·         Dachdeckungsarbeiten,

·         Fassadenbekleidungsarbeiten,

·         Malerarbeiten,

·         Beschichtungsarbeiten,

·         Verfugungsarbeiten,

·         Ausbesserungsarbeiten,

·         Bewehrungsarbeiten,

·         Montagearbeiten

Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 und Breitenklasse W 09 können dementsprechend für Arbei­ten eingesetzt werden, bei denen größere Mengen Material und/oder Bauteile gelagert wer­den können.

Zulässige Arbeiten können z. B. sein:

·         Maurerarbeiten,

·         Putzarbeiten,

·         Bewehrungsarbeiten,

·         Fliesen- und Naturwerksteinarbeiten,

·         Montagearbeiten.

Wenn Geräte oder Material auf der Gerüstlage gelagert werden, sollte der erforderliche Platz für die Arbeiten oder den Zugang, z. B. eine Mindestdurchgangsbreite von 0,20 m, freigehalten wer­den.

Bei der Auswahl eines Arbeitsgerüstes für die entsprechenden Arbeiten muss schließlich neben den Abmessungen auch kontrolliert werden, ob die vorgesehene Belastung für die Belagfläche nicht größer ist als die zulässige Belastung.