Infos zum Gerüstbau und Gerüstklassen
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten
Gefahr
Bei Arbeiten auf geneigten Dachflächen sind Dachfanggerüste erforderlich.
Ihr Fehlen führt häufig zu sehr schweren oder sogar tödlichen Unfällen.
Wenn aus arbeitstechnischen Gründen bei Dacharbeiten kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen statt dessen Dachfanggerüste angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.
Dieses gilt für:
- Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern mit mehr als 20° bis
60° Neigung, wenn die Absturzkante (Traufe) mehr als 3,00 m beträgt.
- Der max. Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und
Gerüstbelag darf 1,50 m nicht überschreiten; Mindestbelagbreite 0,60 m.
- Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder
Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen.
- Anseilschutz nur verwenden, wenn
-- Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und
-- Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste) unzweckmäßig sind.
- Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen,
daß die Sicherheitsgeschirre benutzt werden.
Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°
- Für Arbeiten auf mehr als 45o geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen,
z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern, Lattungen
- Bei hohen Dächern mit Höhenunterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Schutzwände
auf der Dachfläche angeordnet werden.
Gerüstklassen nach DIN EN 12811-1:2004-03 und DIN EN 12810-1:2004-03
In Bezug auf die neuen Gerüstklassen in Verbindung mit Ausschreibungstexten ergeben sich immer wieder Fragen hinsichtlich der Bedeutung und korrekten Bezeichnung. Die Vielzahl von Abkürzungen können schon etwas verwirren, daher haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, die Sie als Gedächtnisstütze nutzen können, ohne ständig die ganzen Normen durchblättern zu müssen.
Bezeichnung eines Gerüstsystems nach EN 12810-1 (Beispiel):
Gerüst EN 12810 – 4 D – SW09/250 – H2 – B - LS
Gefahr
Bei Arbeiten auf geneigten Dachflächen sind Dachfanggerüste erforderlich.
Ihr Fehlen führt häufig zu sehr schweren oder sogar tödlichen Unfällen.
Wenn aus arbeitstechnischen Gründen bei Dacharbeiten kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen statt dessen Dachfanggerüste angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.
Dieses gilt für:
- Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern mit mehr als 20° bis
60° Neigung, wenn die Absturzkante (Traufe) mehr als 3,00 m beträgt.
- Der max. Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und
Gerüstbelag darf 1,50 m nicht überschreiten; Mindestbelagbreite 0,60 m.
- Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder
Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen.
- Anseilschutz nur verwenden, wenn
-- Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und
-- Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste) unzweckmäßig sind.
- Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen,
daß die Sicherheitsgeschirre benutzt werden.
Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°
- Für Arbeiten auf mehr als 45o geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen,
z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern, Lattungen
- Bei hohen Dächern mit Höhenunterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Schutzwände
auf der Dachfläche angeordnet werden.
Gerüstklassen nach DIN EN 12811-1:2004-03 und DIN EN 12810-1:2004-03
In Bezug auf die neuen Gerüstklassen in Verbindung mit Ausschreibungstexten ergeben sich immer wieder Fragen hinsichtlich der Bedeutung und korrekten Bezeichnung. Die Vielzahl von Abkürzungen können schon etwas verwirren, daher haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, die Sie als Gedächtnisstütze nutzen können, ohne ständig die ganzen Normen durchblättern zu müssen.
Bezeichnung eines Gerüstsystems nach EN 12810-1 (Beispiel):
Gerüst EN 12810 – 4 D – SW09/250 – H2 – B - LS |
Gerüst EN 12810 Rahmengerüst (Systemgerüst) nach DIN EN 12810-1
GG4 (alt) Lastklasse 4 (siehe Tabelle 3 DIN EN 12811-1)
(heute Lastenklasse + Weitenklasse getrennt)
D Fallversuche auf Belagfläche
(D = mit Fallversuch bemessen, N = ohne Fallversuch)
W09/250 Breitenklasse (siehe Tabelle 1 DIN EN 12811-1)
hier zw. 0,90 m und 1,20 m/Feldlänge 2,50 m
H2 Klasse der Durchgangshöhe (siehe Tabelle 2 DIN EN 12811-1)
(in Deutschland kommt im Regelfall nur H1 zur Anwendung)
B mit Bekleidung
(A = ohne Bekleidung, B = mit Bekleidung)
LS mit Leitergang und Treppe
(LA = Leiter, ST = Treppe, LS = mit beiden)
Das Beispiel beschreibt ein Gerüst der Lastklasse 4, mit einer Systembreite von mindestens 0,9 m und weniger als 1,2 m, einer Feldlänge von 2,5 m und einer Durchgangshöhe zwischen Gerüstlage und Querriegel oder Gerüsthalter á1,90 m sowie mit Bekleidung und mit Zugang über Leitern und Treppe.
Bild 1:
Lichte Höhen und Breiten der Gerüstlagen w = Breite der Gerüstlage
c = lichter Abstand zwischen den Ständern,
c á 600 mm
b = freie Durchgangsbreite
b max. {500 mm; c - 250 mm}
p = lichte Breite im Kopfbereich
p max. {300mm; c - 450 mm}
h1a, h1b = lichte Höhe zwischen den
Gerüstlagen und Querriegeln bzw. Gerüsthaltern
h2 = lichte Schulterhöhe
h3 = lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen
h3 à1,90 m
Aus Gerüstgruppen werden Breiten- und Lastklassen
Damit unterschiedliche Arbeitsvorgänge berücksichtigt werden können, wurden in der DIN EN 12811-1 sieben Breitenklassen und sechs Lastklassen für Gerüstlagen festgelegt. Entsprechend den Tabellen 1, 2 und 3 dieser Norm werden die Arbeitsgerüste nun in Breiten-, Höhen- und Lastklassen und nicht mehr in Gerüstgruppen eingeteilt. Hinzugekommen ist auch eine Klassifizierung für Treppen (vgl. Tabelle 4).
Aus den alten Gerüstgruppen 1- 6 der DIN 4420 – 1:1990-12 wurden die neuen Lastklassen 1 – 6 (vgl. Tabelle 3) und Breitenklassen (vgl. Tabelle 1). Wobei es nun anstelle der bisherigen drei Breiten 0,50 – 0,60 – 0,90 m insgesamt 7 Breitenklassen zwischen 0,60 und 2,40 m gibt, die theoretisch alle mit den jeweiligen Lastklassen kombiniert werden könnten. Die Breite 0,50 m ist in der neuen Klassifizierung nicht mehr enthalten. |
Für die Praxis hat sich jedoch hierdurch nicht viel geändert, da in Deutschland im Bereich der Fassadengerüste hauptsächlich das 70er Gerüst und das Metergerüst zum Einsatz kommen.
Die ehemalige Gerüstgruppe 3 entspricht nun der Lastklasse 3 und der Breitenklasse W 06 (das 70er Gerüst) und die Gerüstgruppe 4 der Lastklasse 4 und Breitenklasse W 09 (das Metergerüst). Dies sind auch bereits die gängigsten und branchenüblichsten Kombinationen in Deutschland.
Mit den Breitenklassen W 06 und W 09 sowie den Lastklassen 2 bis 6 wird der Bedarf an Arbeits- und Schutzgerüsten zu ca. 90 % gedeckt.
Die Höhenklasse hat für uns keine besondere Bedeutung, da in Deutschland bei der Verwendung der üblichen Systemgerüste im Regelfall ohnehin nur die Höhenklasse H1 zur Anwendung kommt.
Für die Zulassung von Systemgerüsten als Fassadengerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 wird zudem eine Systembreite SW 09 gefordert. Die Systembreite SW ist entsprechend DIN EN 12810-1 der lichte Abstand „c“ (vgl. Bild 1) zwischen den Ständern. Damit werden die eingangs beschriebenen theoretischen Kombinationsmöglichkeiten eingeschränkt.
Hin und wieder tauchen in den Ausschreibungstexten Gerüstaufstiege als Treppen der Klasse A oder B auf
(vgl. Tabelle 4). Welcher Treppenklasse Ihr jeweiliges Material entspricht, erfragen Sie bitten bei Ihrem Hersteller, so dass Sie hierbei künftig auch nicht mehr auf dem „falschen Fuß“ erwischt werden können.
Breitenklasse und Lastklasse für Gerüstlagen müssen der Art der auszuführenden Arbeit entsprechen.
Auch, wenn es nicht mehr eindeutig geregelt scheint, so sind die Gerüstklassen nach wie vor mit der Nutzung verknüpft. Ein Arbeitsgerüst der Lastklasse 3 und Breitenklasse W06 wird immer noch für Arbeiten eingesetzt, bei denen kleinere Mengen Material und/oder Bauteile gelagert werden können.
Zulässige Arbeiten können z. B. sein:
· Putz- und Stuckarbeiten,
· Dachdeckungsarbeiten,
· Fassadenbekleidungsarbeiten,
· Malerarbeiten,
· Beschichtungsarbeiten,
· Verfugungsarbeiten,
· Ausbesserungsarbeiten,
· Bewehrungsarbeiten,
· Montagearbeiten
Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 und Breitenklasse W 09 können dementsprechend für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen größere Mengen Material und/oder Bauteile gelagert werden können.
Zulässige Arbeiten können z. B. sein:
· Maurerarbeiten,
· Putzarbeiten,
· Bewehrungsarbeiten,
· Fliesen- und Naturwerksteinarbeiten,
· Montagearbeiten.
Wenn Geräte oder Material auf der Gerüstlage gelagert werden, sollte der erforderliche Platz für die Arbeiten oder den Zugang, z. B. eine Mindestdurchgangsbreite von 0,20 m, freigehalten werden.
Bei der Auswahl eines Arbeitsgerüstes für die entsprechenden Arbeiten muss schließlich neben den Abmessungen auch kontrolliert werden, ob die vorgesehene Belastung für die Belagfläche nicht größer ist als die zulässige Belastung.



